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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2010,18970)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.06.2010 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2010,18970)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 10 B 4.09 (https://dejure.org/2010,18970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124a Abs 4 VwGO, § 124a Abs 5 VwGO, § 124a Abs 6 VwGO, § 17 Abs 4 RaPrO BE 1999, § 17 Abs 7 RaPrO BE 1999, § 18 Abs 2 RaPrO BE 1999, § 18 Abs 6 RaPrO BE 1999, § 4 Abs 4 HRG
    Diplomprüfung; Diplomarbeit; Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (HTW - früher: FHTW); Studiengang Fahrzeugtechnik; Notenverbesserung; Berufung des Klägers nach (Teil-)Erfolg in 1. Instanz; Neubescheidung; Beschwer; Verbot der reformatio in peius; Thema der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Die von ihm zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 3. Dezember 1980 - 1 BvR 409/80 -, BVerfGE 55, 261 und Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 und 213/83 -, BVerfGE 84, 34) tragen seine Argumentation jedenfalls nicht.

    Eine negative Bewertung, die einer weiteren Erläuterung bedürfte, enthält die Äußerung des Prüfers nicht, die reine Benotungsfrage gehört zum prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O., S. 57).

    Im Übrigen ist die Überprüfung durch eine andere neutrale Instanz im (prüfungsrechtlichen) Verwaltungsverfahren verfassungsrechtlich nicht geboten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O., S. 47).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, DVBl. 1999, 1599, zitiert nach juris, Rn. 35).

    Dass er in einem Sinne "festgelegt" wäre, der eine Offenheit für eine ernsthafte Befassung mit weiteren Einwendungen und die Fähigkeit, eigene Fehler ggf. zu erkennen, von vornherein ausschließen könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O., Rn. 58), ist nicht ersichtlich.

    Ein Austausch des Zweitgutachters käme im Übrigen dann in Betracht, wenn er etwa gesundheitlich nicht mehr zur Prüfungsabnahme in der Lage wäre (vgl. Reich, a.a.O., § 15 Rn. 7) oder z.B. jahrelang nicht mehr als Prüfer tätig gewesen sein sollte und sich daher möglicherweise der Vergleichsmaßstäbe nicht mehr sicher wäre (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999, a.a.O., Rn. 58).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Auch wenn keine auf das Bestehen von Diplomarbeit und Diplomprüfung beschränkte Bestandskraft des Prüfungsbescheids eingetreten ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 -, NVwZ 1993, 686, zitiert nach juris, Rn. 22), steht aufgrund des von der Beklagten nicht angefochtenen Urteils des Verwaltungsgerichts fest, dass der Kläger die Diplomprüfung jedenfalls mit den Einzelnoten "ausreichend" für Diplomarbeit und Kolloquium und dem Gesamtprädikat "befriedigend" bestanden hat.

    Der Umstand, dass Prüfer eine Prüfungsleistung erneut beurteilen müssen, weil ihre Entscheidung durch ein Gericht als fehlerhaft beanstandet worden ist, rechtfertigt nicht den Schluss, sie seien nunmehr voreingenommen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 -, a.a.O., Rn. 20).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Etwaige Ausbildungsmängel führen im Allgemeinen nicht zur Rechtswidrigkeit der - sie nicht beachtenden - Prüfungsentscheidung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992 - BVerwG 6 B 36.92 -, NVwZ-RR 1993, 188, zitiert nach juris, Rn. 2).

    Dabei muss der Prüfling zu erkennen geben, dass dieser Mangel ihn aus seiner Sicht in seinen Prüfungsleistungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 -, DVBl. 1994, 1364, zitiert nach juris, Rn 4; Niehues, a.a.O., Rn. 513).

  • BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93

    Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Dabei muss der Prüfling zu erkennen geben, dass dieser Mangel ihn aus seiner Sicht in seinen Prüfungsleistungen erheblich beeinträchtigt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 12. November 1992, a.a.O., Rn. 8; Beschluss vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 -, DVBl. 1994, 1364, zitiert nach juris, Rn 4; Niehues, a.a.O., Rn. 513).

    Einer Rüge des Prüflings bedarf es allerdings dann nicht, wenn es sich um offensichtliche und unzweifelhafte Mängel im Prüfungsverfahren handelt, die ohne jeden Zweifel die Chancengleichheit der Prüflinge verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64, 72 f.; Beschluss vom 10. August 1994, a.a.O., Rn. 6 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1990 - 22 A 1393/90

    Halten von Geldspielgeräten; Spielhalle; Vergnügungssteuer; Erdrosselnde Wirkung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Ihm war es vielmehr zuzumuten, die in § 18 Abs. 6 Satz 1 RPO 1999 ausdrücklich vorgesehene Betreuung durch den Erstprüfer in Anspruch zu nehmen und zumindest diesem gegenüber deutlich zu machen, dass er erst gegen Mitte der ihm gewährten Bearbeitungszeit überhaupt mit der Bearbeitung des Themas begonnen hat (vgl. zur Beachtlichkeit des Unterlassens solcher Rügen im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 18 U 124/91 -, NVwZ-RR 1992, 94, 95).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.1991 - 18 U 124/91

    Schadenersatz; Mangel; Prüfungsverfahren; Frist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Ihm war es vielmehr zuzumuten, die in § 18 Abs. 6 Satz 1 RPO 1999 ausdrücklich vorgesehene Betreuung durch den Erstprüfer in Anspruch zu nehmen und zumindest diesem gegenüber deutlich zu machen, dass er erst gegen Mitte der ihm gewährten Bearbeitungszeit überhaupt mit der Bearbeitung des Themas begonnen hat (vgl. zur Beachtlichkeit des Unterlassens solcher Rügen im Zusammenhang mit Schadensersatzforderungen OLG Düsseldorf, Urteil vom 1. Oktober 1991 - 18 U 124/91 -, NVwZ-RR 1992, 94, 95).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, DVBl. 1999, 1599, zitiert nach juris, Rn. 35).
  • BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Einer Rüge des Prüflings bedarf es allerdings dann nicht, wenn es sich um offensichtliche und unzweifelhafte Mängel im Prüfungsverfahren handelt, die ohne jeden Zweifel die Chancengleichheit der Prüflinge verletzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 -, BVerwGE 94, 64, 72 f.; Beschluss vom 10. August 1994, a.a.O., Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.06.2010 - 10 B 4.09
    Die Pflicht zur unverzüglichen Rüge von Mängeln und Störungen im Prüfungsablauf soll zudem verhindern, dass der betroffene Prüfling zunächst die Prüfung fortsetzt und das Prüfungsergebnis abwartet und sich dann durch eine nachträgliche Geltendmachung des Fehlers eine ihm an sich nicht zustehende weitere Prüfungschance verschafft, was im Verhältnis zu den anderen Prüflingen den Grundsatz der Chancengleichheit verletzen würde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -, BVerwGE 96, 126, 129 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 03.12.1981 - 7 C 30.80

    Neubewertung schriftlicher Prüfungsleistungen - Beschwer des Rechtsmittelführers

  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

  • BVerwG, 22.04.1987 - 7 B 76.87

    Zum Umfang der materiellen Rechtskraft von Bescheidungsurteilen

  • BVerwG, 18.06.1981 - 7 CB 22.81
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.1993 - 22 B 398/93

    Vergabe eines Themas einer Diplomarbeit

  • BVerwG, 07.12.2015 - 6 PKH 10.15

    Ablehnungsgesuch; Wiederaufnahme des Verfahrens; Prozesskostenhilfe

    Der Antrag des Antragstellers, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - 12 A 526.03 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2010 - 6 PKH 15.10 - und vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - zu bewilligen, wird abgelehnt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Antragstellers durch das angegriffene Urteil vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - zurückgewiesen.

    Der Antragsteller beantragt, ihm Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Nichtigkeits- und Restitutionsklage gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - 12 A 526.03 -, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Juni 2010 - 10 B 4.09 - sowie die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 2010 - 6 PKH 15.10 - und vom 29. November 2010 - 6 B 59.10 - zu bewilligen.

  • BVerwG, 29.11.2010 - 6 B 59.10

    Rechtsanwalt; Prozesskostenhilfe; Prozessvollmacht; Beiordnung; Aufhebung der

    - OVG Berlin-Brandenburg - 08.06.2010 - AZ: OVG 10 B 4.09.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2012 - 10 B 5.11

    Zweite juristische Staatsprüfung; Notenverbesserung; schriftliche Prüfung;

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 35; Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).
  • OVG Hamburg, 27.07.2017 - 3 Bf 128/15

    Unbeschränkte Statthaftigkeit einer Berufung trotz nur teilweiser

    Denn der Umfang der materiellen Rechtskraft bestimmt sich nach den die Rechtsauffassung des Gerichts tragenden Entscheidungsgründen, so dass auch ein stattgebendes prüfungsrechtliches Bescheidungsurteil einen Kläger beschwert, wenn die vom Gericht für verbindlich erklärte Rechtsauffassung hinter seinem Begehren zurückbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.12.1981, 7 C 30.80 u.a., DVBl. 1982, 447, juris Rn. 14; Beschl. v. 22.4.1987, 7 B 76.87, Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 54, juris Rn. 6; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 8.6.2010, OVG 10 B 4.09, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2017 - 6 B 15.16

    Erstes juristisches Staatsexamen; nicht nachvollziehbare Prüferkritik; Verwendung

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und gegebenenfalls entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, S. 915, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

    Insofern müssten objektiv aus der Sicht eines "verständigen Prüflings" Tatsachen vorliegen, die ohne Rücksicht auf individuelle Empfindlichkeiten den Schluss rechtfertigen, dass der konkrete Prüfer speziell gegenüber dem konkreten Prüfling nicht die notwendige Distanz und sachliche Neutralität aufbringen wird bzw. in der Prüfung aufgebracht hat (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 76) und ungeachtet der tatsächlich erbrachten Prüfungsleistungen von vornherein auf eine bestimmte (negative) Bewertung festgelegt ist (vgl. Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 339).

    Denn den Prüfling trifft im Rechtsstreit um die Rechtmäßigkeit einer Prüfungsentscheidung eine Mitwirkungspflicht, die darin besteht, die geltend gemachten Fehler der Prüfungsentscheidung mit "wirkungsvollen Hinweisen" aufzuzeigen (vgl. Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56 m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2017 - 5 B 9.16

    Endgültiges Nichtbestehen einer Lehramtsprüfung

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und ggf. entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - BVerwG 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, 915, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg Urteil des Senats vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris Rn. 56).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2016 - 6 B 12.16

    Wiederholungsprüfung im Ersten Juristisches Staatsexamen - Bestehensgrenze -

    Vielmehr muss er konkret darlegen, in welchen Einzelpunkten die Bewertung nach seiner Auffassung Korrekturfehler aufweist, und dabei auf Inhalt und Zielrichtung einzelner Prüferbemerkungen und -wertungen eingehen und gegebenenfalls entsprechende Fundstellen nachweisen (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35.92 -, BVerwGE 92, 132, 138 f.; Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 -, NVwZ 2000, S. 915, Rn. 35 bei juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, Rn. 56 bei juris).
  • VG Augsburg, 22.06.2016 - Au 3 K 15.1763

    Rüge von Verfahrensfehlern im Prüfungsverfahren - unzumutbare Hitze

    Auch der konkrete Inhalt der Lehrveranstaltungen ist insoweit nicht von Bedeutung (vgl. OVG BE-BB, U.v. 8.6.2010 - OVG 10 B 4.09 - juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2015 - 10 M 11.15

    PKH-Beschwerde; PKH für PKH-Beschwerde; missbräuchlicher Befangenheitsantrag;

    Über diese Klage ist rechtskräftig mit Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 14. August 2007 - VG 12 A 526.03 - entschieden worden (vgl. dazu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 8. Juni 2010 - OVG 10 B 4.09 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 29. November 2010 - BVerwG 6 B 59.10, 6 B 59.10 (6 PKH 15.10) -, NJW 2011, 1894).
  • VG Regensburg, 17.11.2023 - RN 3 K 23.0124

    Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege, Abschlussprüfung, Praktische

  • VG Berlin, 06.03.2019 - 3 K 1371.17

    Exmatrikulation wegen endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung; Anfechtung der

  • VG Berlin, 05.09.2022 - 3 K 228.20
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